Verkehrsberatung

 

Sieben Mobilitätsmanagerinnen und Mobilitätsmanager haben eine spezielle Ausbildung zur Verkehrsberaterin/ zum Verkehrsberater gemacht und stehen den Gemeinden für kostenlose Beratungen zu Themen wie Verkehrsberuhigung, Schulwegsicherung, Straßenraumgestaltung, Begegnungszonen etc. zur Verfügung.

Vorgangsweise:

  1. Der/die BürgermeisterIn sucht um eine Verkehrsberatung bei der Abteilung RU7 - Gesamtverkehrsangelegenheiten an (post.ru7@noel.gv.at). Das Themenfeld der Beratung muss angegeben werden: Schulwegsicherung, Tempo 30, Begegnungszone, Straßenraumgestaltung, etc.
  2. Die Abteilung RU7 übermittelt den Beratungswunsch an die NÖ.Regional, diese teilt den/die VerkehrsberaterIn der Gemeinde zu.
  3. Der/die VerkehrsberaterIn vereinbart den Beratungstermin mit der Gemeinde. Der/die BürgermeisterIn sollte den Termin selbst wahrnehmen, jedoch bei Verhinderung einen adäquaten Ersatz schicken und den/die VerkehrsberaterIn in Kenntnis setzen.
  4. Besichtigung der Verkehrsthematik vor Ort durch den/die VerkehrsberaterIn und direkter Austausch mit der Gemeinde (Aufnahme der Problemstellung, Wünsche, etc. und Erarbeitung von möglichen Lösungen).
  5. Nach der Analyse und Ausarbeitung der Lösungsvorschläge verfasst der/die VerkehrsberaterIn ein Empfehlungsschreiben, welches von der NÖ.Regional direkt an den/die BürgermeisterIn übermittelt wird und eine Kopie an die RU7.
» weitere Infos, Broschüren und Unterlagen (Website der NÖ Landesregierung)