Mobilitätsgemeinde

 

Damit eine NÖ Gemeinde den Anspruch auf eine umfassende Betreuung hat, muss sie sich als Mobilitätsgemeinde deklarieren. Dazu sind ein Gemeindevorstands- bzw. Stadtratsbeschluss sowie die Nennung zweier Ansprechpersonen -  eine aus dem Bereich Politik sowie eine aus dem Bereich Verwaltung - notwendig. Diese Personen tragen dann die Bezeichnung Mobilitätsbeauftragte in ihrer Gemeinde. Das Service des NÖ Mobilitätsmanagements steht allen niederösterreichischen Gemeinden aufgrund der Finanzierung durch das Land Niederösterreich kostenfrei zur Verfügung.

Derzeit nutzen 544 (Stand 04.01.2024) niederösterreichische Gemeinden das kostenlose Service des NÖ Mobilitätsmanagements der NÖ.Regional und sind deklarierte Mobilitätsgemeinden.

Musterbeschluss für Gemeinden
Musterbeschluss für Städte