28. Oktober 2021

LH Mikl-Leitner: Bäuerliche Regionalläden sichern Nahversorgung im Ort und beleben den Ortskern

Durch die Folgen der Corona-Krankheit ist die Versorgung durch regionale Produkte wieder verstärkt in unser Bewusstsein gerückt, und es zeigte sich wieder einmal ganz deutlich: Regionale Wertschöpfung und die Verfügbarkeit von Produkten gewährleisten die Nahversorgung und damit einen grundlegenden Teil der Daseinsvorsorge in ländlichen Gemeinden. Dazu erklärt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner: „Der Miniladen ist ein wichtiges Standbein zur Versorgung der Bevölkerung. Gleichzeitig kann er aber auch eine große Chance für eine Gemeinde sein, um einerseits die lokale bzw. regionale Produktion zu unterstützen und andererseits einen Leerstand im Ort zu neuem Leben zu erwecken. Für Miniläden mit digitalem Bezahlsystem im Ortskern gibt es daher vom Land NÖ Förderungen für unsere Gemeinden. Diese belaufen sich auf 50 Prozent der Errichtungskosten, die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.“

Im Mostviertel startete Stephanshart, eine Katastralgemeinde der Marktgemeinde Ardagger, bereits 2017 mit dem Vorzeige- und Pilotprojekt „Minihofladen“. 2020 wurde zudem das digitale Bezahlsystem als bequeme und kundenfreundliche Zahlungsmethode eingeführt. Damit kehrte ein Nahversorger wieder in den Ortskern zurück. An Kunden mangelt es dem Minihofladen nie, und andere Gemeinden in Niederösterreich haben bereits nachgezogen. So wurden bereits Miniläden in Artstetten, in St. Leonhard am Hornerwald und in Euratsfeld umgesetzt.

Christine Schneider, Geschäftsführerin NÖ.Regional: „Im Miniladen finden die Bürgerinnen und Bürger Qualität und Genuss, aber auch Gesprächspartnerinnen und -partner. Der Miniladen stärkt die Ortskernbelebung und das Miteinander in der Gemeinde. Darüber hinaus nützen wir durch ein spezielles Kassensystem auch die Vorteile der Digitalisierung. Die NÖ.Regional steht interessierten Gemeinden mit unseren Expertinnen und Experten beratend zur Seite.“

Gemeinden können sich im Rahmen der Aktion Dorf- und Stadterneuerung für die Förderung bewerben. Mindestens fünf regionale Direktvermarkter müssen als Gemeinschaft den Miniladen betreiben und beliefern. Für die Förderung notwendig ist ebenfalls das digitale Bezahlsystem. Einreichungen sind bis zum 31.12.2022 möglich.