
Förderung für Miniläden mit digitalem Bezahlsystem
Orts- und Stadtkernbelebung, Zusammenschluss mehrerer Anbieterinnen und Anbietern zu einem Produzenten- und Produzentinnenverein, Verkauf von lokalen Produkten und ein digitales SB-Bezahlterminal. Das sind die Voraussetzungen für eine Förderung von bis zu 50% der Errichtungskosten.
Die Einreichfrist wurde verlängert, bis 31. Dezember 2023!
Weitere Informationen finden Sie hier.