EU-Call - Partnerschaft zum Thema "Städte der Gleichstellung"
Die Europäische Kommission fordert lokale und regionale Gebietskörperschaften auf, sich im Rahmen der EU-Städteagenda zu bewerben und Partner der neuenPartnerschaft zum Thema Gleichstellungzu werden.
Die wichtigsten Informationen:
- Die EU-Städteagenda geht städtische Herausforderungen an, indem sie Partnerschaften zwischen Städten, der Europäischen Kommission, anderen EU-Institutionen und -Gremien, nationalen Regierungen und anderen Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen einrichtet. Diese Partnerschaften entwickeln Aktionspläne, die zu den drei Säulen „bessere Rechtsetzung“, „bessere Finanzierung“ und „besseres Wissen“ beitragen.
- Der veröffentlichte Aufruf zum Thema „Städte der Gleichstellung“ wird von der Europäischen Städteinitiative (EUI) koordiniert, gesteuert und entwickelt. Die EUI erhält im Namen der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2021-2027 EU-Mittel zur Unterstützung der EU-Städteagenda.
- Das Thema „Städte der Gleichstellung“ ist neu, innovativ und komplex. Als solches gibt es keine einheitliche Definition im politischen und rechtlichen Kontext. Dies ist sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die neue Partnerschaft. Eine Arbeitsauslegung des Themas findet sich im Hintergrunddokument ab S. 16., hier ein Auszug:
- „Die Städte, die erfolgreich und proaktiv ein Umfeld für Gleichberechtigung schaffen können, sind diejenigen, die die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Individuen und sozialen Gruppen berücksichtigen, die Chancengleichheit für alle planen und bieten, unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung (LGBTIQ), Religion und Weltanschauung, Rasse und ethnischer Herkunft (einschließlich Herkunftsland) oder sozioökonomischem Status.“
- Angesichts der großen Anzahl von städtischen und politischen Bereichen, in denen die Notwendigkeit und die Ambitionen zur Verwirklichung der Gleichstellung zum Ausdruck gebracht wurden, wird die Partnerschaft eine Wahl treffen, in welchen Politikbereichen sie die Gleichstellung einbeziehen und konkrete, umsetzbare Strategien bereitstellen möchte.
Angebot:
- Die Partner werden von Fachwissen und administrativer Unterstützung profitieren.
- Den förderfähigen städtischen Behörden wird eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Reise- und Unterbringungskosten angeboten. Darüber hinaus anfallende Kosten müssen von den Partnern selbst getragen werden.
Teilnahmeberechtigung und Interessenbekundung - Die Aufforderung ist offen u.a. für:
- Städte aller Größen (kleine, mittlere und große)
- Stadtregionen
- Regionen und regionale Entwicklungsagenturen
- Europäische und nationale städtische Dachverbände
- Andere Interessengruppen wie NGOs und andere Organisationen, die sich für den Schutz von Rechten aus Gründen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Religion und Weltanschauung, der Rasse und der ethnischen Herkunft und anderer Gründe einsetzen; sozialwirtschaftliche Partner/Unternehmen auf EU-, nationaler und städtischer Ebene
Die Partnerschaft wird sich aus etwa 15 bis 20 Partnern aus allen Regierungsebenen und aus verschiedenen Arten von Organisationen zusammensetzen (bei der Auswahl wird auf eine relative geografische Ausgewogenheit der Mitglieder im Hinblick auf die EU-27 geachtet).
Eine vorherige Beteiligung an der Städteagenda für die EU ist nicht erforderlich. Die Auswahl sollte neuen Städten/Organisationen die Möglichkeit geben, sich so weit wie möglich zu beteiligen.
Interessierte Behörden und Organisationen können Ihr Interesse bekunden, indem sie dieses Bewerbungsformular online ausfüllen.
Frist zur Interessenbekundung: 29. September 2023 (18:00 Uhr MEZ)
Weitere Informationen:
- Webseite für die Thematische Partnerschaft „Städte der Gleichstellung“ (EN)
- Hintergrunddokument für AntragstellerInnen (EN)
- Ex-ante-Bewertung des Themenbereichs „Städte der Gleichstellung“ im Rahmen der EU-Städteagenda (EN)
- EU-Städteagenda (EN)
- Europäische Städteinitiative (EN)
- Bewerbungsformular (EN)
- Pressemitteilung (EN)